Honorar

Abrechnungsmodalitäten

Die Erstana­mne­se (Erstge­spräch) wird mit 150,00 €/ 60 min. pauschal in Rechnung gestellt. Die Honora­re werden bei den Anschluss­ter­mi­nen nach Zeitauf­wand berech­net (je 20 min a‘50 €). Beratun­gen der Telefon­sprech­stun­de und ausführ­li­che E- Mail- Beratun­gen werden ebenfalls abgerech­net (20 min = 40 €). Die Behand­lungs­kos­ten sind per Überwei­sung gegen Rechnung vom Patien­ten inner­halb einer Frist von 14 Tagen zu begleichen.

Private Krankenversicherungen

Die Rechnung wird nach der Gebüh­ren­ord­nung für Heilprak­ti­ker (GebüH) mit den dort gelis­te­ten Maximal­sät­zen erstellt. Patien­ten mit einer priva­ten Kranken­ver­si­che­rung bzw. einer Zusatz­ver­si­che­rung können diese Ihrer Kasse zur Rückerstat­tung einrei­chen. Das Gebüh­ren­ver­zeich­niss stammt aller­dings aus dem Jahre 1985, so dass es oft nicht möglich ist die erbrach­te Leistung zu dem gelis­te­ten Satz anzubie­ten und dadurch fakto­ri­siert ( z.b. 3,5- facher Satz) werden muß. Zudem werden Leistun­gen, die in der Praxis am Sachsen­ring erbracht werden, aber nicht in der GEBÜH gelis­tet sind, analog abgerech­net (A). Das Patien­ten­rech­te­ge­setz verpflich­tet mich, Sie darüber aufzu­klä­ren, dass eine durch die Praxis am Sachsen­ring gestell­te Rechnung sehr wahrschein­lich nicht vollstän­dig erstat­tet  und ggf. die Analo­ge Abrech­nung nicht anerkannt wird. Sollte ihre Zusatz­ver­si­che­rung oder Privat­kran­ken­kas­se abwei­chend erstat­ten, kann es demnach zu einer Selbst­be­tei­li­gung kommen. Der von der Praxis am Sachsen­ring gefor­der­te Betrag ist dann dennoch in voller Höhe zu beglei­chen. Die Kosten­er­stat­tun­gen kommen immer auf Ihren indivi­du­el­len Vertrag bei Ihrer Versi­che­rung an. Bitte erkun­di­gen Sie sich am besten vor Behand­lungs­be­ginn bei Ihrer Krankenkasse.

Heilpraktiker-Zusatzversicherungen

Eine Kosten­er­stat­tung bei gesetz­lich versi­cher­ten Patien­ten kann nur erfol­gen, wenn eine Zusatz­ver­si­che­rung über Leistun­gen durch den Heilprak­ti­ker abgeschlos­sen wurde. Die Kosten­er­stat­tung ist hier sehr davon abhän­gig, für welchen Tarif Sie sich bei dieser Art der Zusatz­ver­si­che­rung entschie­den haben. Infor­mie­ren Sie sich hier gerne durch die Dornstein-Tabel­le, die Vergleichs­ta­bel­le für Heilprak­ti­ker- Zusatz­ver­si­che­run­gen. Sollte ihre Zusatz­ver­si­che­rung abwei­chend erstat­ten, kann es zu einer Selbst­be­tei­li­gung kommen. Der von der Praxis am Sachsen­ring gefor­der­te Betrag ist dann dennoch in voller Höhe zu beglei­chen. Ansons­ten gelten hier die selben Abrech­nungs­mo­da­li­tä­ten wie bei den Privatversicherungen.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Gesetz­li­che Kranken­ver­si­che­run­gen erstat­ten in der Regel keine Heilprak­ti­ker­leis­tun­gen. Diese Gesund­heits­kos­ten können jedoch als „Außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen“ begrenzt steuer­lich geltend gemacht werden. In der Regel gehören die Kosten für die eigent­li­che Heilbe­hand­lung typischer­wei­se zu den steuer­lich abzugs­fä­hi­gen Krank­heits­kos­ten. Bitte infor­mie­ren Sie sich diebe­züg­lich beim Ihrem Finanz­amt oder bei einem Steuerberater.