Abrechnungsmodalitäten
Die Erstanamnese (Erstgespräch) wird mit 150,00 €/ 60 min. pauschal in Rechnung gestellt. Die Honorare werden bei den Anschlussterminen nach Zeitaufwand berechnet (je 20 min a‘50 €). Beratungen der Telefonsprechstunde und ausführliche E- Mail- Beratungen werden ebenfalls abgerechnet (20 min = 40 €). Die Behandlungskosten sind per Überweisung gegen Rechnung vom Patienten innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu begleichen.
Private Krankenversicherungen
Die Rechnung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) mit den dort gelisteten Maximalsätzen erstellt. Patienten mit einer privaten Krankenversicherung bzw. einer Zusatzversicherung können diese Ihrer Kasse zur Rückerstattung einreichen. Das Gebührenverzeichniss stammt allerdings aus dem Jahre 1985, so dass es oft nicht möglich ist die erbrachte Leistung zu dem gelisteten Satz anzubieten und dadurch faktorisiert ( z.b. 3,5- facher Satz) werden muß. Zudem werden Leistungen, die in der Praxis am Sachsenring erbracht werden, aber nicht in der GEBÜH gelistet sind, analog abgerechnet (A). Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich, Sie darüber aufzuklären, dass eine durch die Praxis am Sachsenring gestellte Rechnung sehr wahrscheinlich nicht vollständig erstattet und ggf. die Analoge Abrechnung nicht anerkannt wird. Sollte ihre Zusatzversicherung oder Privatkrankenkasse abweichend erstatten, kann es demnach zu einer Selbstbeteiligung kommen. Der von der Praxis am Sachsenring geforderte Betrag ist dann dennoch in voller Höhe zu begleichen. Die Kostenerstattungen kommen immer auf Ihren individuellen Vertrag bei Ihrer Versicherung an. Bitte erkundigen Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.
Heilpraktiker-Zusatzversicherungen
Eine Kostenerstattung bei gesetzlich versicherten Patienten kann nur erfolgen, wenn eine Zusatzversicherung über Leistungen durch den Heilpraktiker abgeschlossen wurde. Die Kostenerstattung ist hier sehr davon abhängig, für welchen Tarif Sie sich bei dieser Art der Zusatzversicherung entschieden haben. Sollte ihre Zusatzversicherung abweichend erstatten, kann es zu einer Selbstbeteiligung kommen. Der von der Praxis am Sachsenring geforderte Betrag ist dann dennoch in voller Höhe zu begleichen. Ansonsten gelten hier die selben Abrechnungsmodalitäten wie bei den Privatversicherungen.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerleistungen. Diese Gesundheitskosten können jedoch als „Außergewöhnliche Belastungen“ begrenzt steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel gehören die Kosten für die eigentliche Heilbehandlung typischerweise zu den steuerlich abzugsfähigen Krankheitskosten. Bitte informieren Sie sich diebezüglich beim Ihrem Finanzamt oder bei einem Steuerberater.