FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie läuft eine Behand­lung ab?

Nach der Termin­ver­ein­ba­rung ist es möglich über einen Link, den Sie durch Ihre Heilprak­ti­ker-Praxis in Köln erhal­ten, bereits vorlie­gen­de Befun­de bzw. Labor­er­geb­nis­se nach den Richt­li­ni­en der DSGVO hochzu­la­den. Dies ermög­licht es der Praxis am Sachsen­ring sich bereits im Vorfeld des Termins mit Ihren “rohen” Daten zu befas­sen und nachfol­gend optimal auf Ihren Termin vorbe­rei­tet zu sein. Beim ersten Termin erfolgt eine ganzheit­li­che, diagno­se­ori­en­tier­te Anamne­se, die natür­lich bereits kosten­pflich­tig ist. Zudem wird weite­re indivi­du­el­le Diagnos­tik bespro­chen und ggf. einge­lei­tet. Und ganz entschei­dend, das Ziel der Thera­pie wird definiert und ein Behand­lungs­plan wird erstellt, der aus verschie­de­nen Thera­pie­in­ter­ven­tio­nen bestehen kann.

 

Werden die Behand­lungs­kos­ten von den KK übernommen?

Privat­ver­si­che­run­gen:

Die Rechnung wird nach der Gebüh­ren­ord­nung für Heilprak­ti­ker (GebüH) mit den dort gelis­te­ten Maximal­sät­zen erstellt. Patien­ten mit einer priva­ten Kranken­ver­si­che­rung bzw. einer Zusatz­ver­si­che­rung können diese Ihrer Kasse zur Rückerstat­tung einrei­chen. Das Gebüh­ren­ver­zeich­niss stammt aller­dings aus dem Jahre 1985, so dass es oft nicht möglich ist die erbrach­te Leistung zu dem gelis­te­ten Satz anzubie­ten und dadurch fakto­ri­siert ( z.b. 3,5- facher Satz) werden muß. Das Patien­ten­rech­te­ge­setz verpflich­tet mich, Sie darüber aufzu­klä­ren, dass eine durch die Praxis am Sachsen­ring gestell­te Rechnung sehr wahrschein­lich nicht vollstän­dig erstat­tet wird. Sollte ihre Zusatz­ver­si­che­rung oder Privat­kran­ken­kas­se abwei­chend erstat­ten, kann es zu einer Selbst­be­tei­li­gung kommen. Der von der Praxis am Sachsen­ring gefor­der­te Betrag ist dann dennoch in voller Höhe zu beglei­chen. Die Kosten­er­stat­tun­gen kommen immer auf Ihren indivi­du­el­len Vertrag bei Ihrer Versi­che­rung an. Bitte erkun­di­gen Sie sich am besten vor Behand­lungs­be­ginn bei Ihrer Krankenkasse.

Heilprak­ti­ker-Zusatz­ver­si­che­run­gen:

Eine Kosten­er­stat­tung bei gesetz­lich versi­cher­ten Patien­ten kann nur erfol­gen, wenn eine Zusatz­ver­si­che­rung über Leistun­gen durch den Heilprak­ti­ker abgeschlos­sen wurde. Die Kosten­er­stat­tung ist hier sehr davon abhän­gig, für welchen Tarif Sie sich entschie­den haben. Sollte ihre Zusatz­ver­si­che­rung oder Privat­kran­ken­kas­se abwei­chend erstat­ten, kann es zu einer Selbst­be­tei­li­gung kommen. Der von der Praxis am Sachsen­ring gefor­der­te Betrag ist dann dennoch in voller Höhe zu begleichen.

Selbst­zah­ler:

Ohne Zusatz­ver­si­che­rung können gesetz­lich versi­cher­te Patien­ten den/die Heilpraktiker/in als Selbst­zah­ler ohne Überwei­sung aufsuchen.

 

Wie lange dauert ein Behandlungsintervall?

 

Ein Behand­lungs­in­ter­vall beansprucht in der Regel 3-4 Termi­ne. Dabei werden die Termi­ne in einem Abstand von ca. 3-4 Wochen verein­bart. Dies ermög­licht durch das entspre­chend große Zeitfens­ter eine Beurtei­lung, wie gut die Umset­zung in den Alltag funktio­niert hat und läßt eine sinnvol­le Bewer­tung zu, welche Verän­de­run­gen sich einge­stellt haben.

 

Was passiert bei kurzfris­ti­gen­Ter­min­ab­sa­gen oder bei nicht wahrge­nom­me­nen Terminen?

 

Für Termi­ne, die nicht recht­zei­tig- nämlich 24 Stunden vorher- abgesagt oder nicht wahrge­nom­men werden, wird eine Termin­aus­fall­ge­bühr über 50 % des entspre­chen­den Honorars in Rechnung gestellt.

 

Ernäh­rungs­be­ra­tung und das Thema was darf ich dann noch essen?

 

In meiner Praxis für Ernäh­rungs­be­ra­tung und Psycho­neu­ro­im­mu­nol­gie in Köln lege ich großen Wert darauf Ihnen keine Verbo­te zu ertei­len. Auch ist es nicht mein Ziel Ihnen durch stren­ge Diäten das Leben unnötig schwer zu machen. Ich möchte mit Ihnen eine Verän­de­rung der Ernäh­rungs- und Lebens­ge­wohn­hei­ten anstre­ben, die in einer bewuss­ten und genuss­rei­chen Esskul­tur mündet. Eine patien­ten­ori­en­tier­te und verständ­li­che Erklä­rung, warum bestimm­te Essge­wohn­hei­ten verän­dert werden sollen, ist dafür unabding­ba­re Voraussetzung.

 

Bin ich nach einer Ernäh­rungs­um­stel­lung noch sozialkompatibel?

 

Ja, natür­lich und gerade dieser Aspekt ist mir sehr wichtig. Denn auch ihr sozia­les Umfeld trägt zu einem großen Teil zu Ihrem Genesungs­pro­zess bei und Sie sollen zu einer ausge­wo­ge­nen, gesun­den Ernäh­rungs­wei­se finden. Dazu gehört auch das sie alles essen dürfen, ledig­lich die Gewich­tung der Nahrungs­an­tei­le wird verändert.